Seelsorge
Die Beziehung zwischen Gott und den Menschen ist nicht nur von Worten geprägt, sondern auch durch symbolische Handlungen. Diese leibhaftigen Begegnungen mit Gott sind besondere Heilszeichen, die wir Sakramente nennen. Sakrament bedeutet „religiöses Geheimnis, Weihe, Verpflichtung“. Zentral ist die Berührung beispielsweise durch die Salbung mit Öl oder das Handauflegen. Ihren Ursprung haben die Sakramente im Handeln Jesu Christi. Das, was Jesus vor 2000 Jahren gelehrt und bewirkt hat, wird in unserer Lebenswirklichkeit lebendig.
Taufe

Die Taufe bedeutet die Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen.
Volltext anzeigenSie sind Eltern eines Kindes geworden und möchten, dass Ihr Kind mit Ihnen den Weg des christlichen Glaubens geht. Dieser Weg beginnt in der Regel mit dem Empfang des Sakramentes der Taufe.
Vereinbaren Sie im Pfarrbüro einen Termin für die Tauffeier und für ein vorausgehendes Taufgespräch. Die Tauffeier findet normal in unserer Pfarrkirche statt. Sie verfügt über ein eigenes Taufbecken, wo die Taufe in aller Regel geschehen sollte.
Tauftermine sind wie folgt festgelegt:
- Ungerade Monate: Am ersten Sonntag des Monats um 10:30 Uhr
- Gerade Monate: Am ersten Samstag des Monats um 14:00 Uhr
Besonders zu empfehlen sind Taufen innerhalb der Osternachtfeier, wenn der Tauftermin in die österliche Zeit fällt.
Eine Tauffeier für mehrere Kinder gleichzeitig ist sinnvoll und schön, weil dadurch die Gemeinschaft der Kirche besonders erfahrbar wird.
Nach altem kirchlichen Brauch gehört zu einem Täufling ein Pate. Er soll auf seine Weise den Eltern beistehen, damit das Kind seinen Glauben bekennen und im Leben verwirklichen kann. Der Pate wirkt bei der Tauffeier mit. Er muss der katholischen Kirche angehören und selber die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie empfangen haben.
Selbstauskunft Taufpate
Zur Tauffeier benötigen Sie eine Taufkerze, die mit einem christlichen Symbol verziert ist. Ebenfalls benötigt wird ein Taufkleid. Ein solches kann von der Pfarrgemeinde ausgeliehen werden.
Besonders vor der Taufe des ersten Kindes möchten wir Ihnen die Gelegenheit zu einem Taufgespräch geben. Bei diesem Gespräch wird die schriftliche Anmeldung zur Tauffeier aufgenommen, die zur Eintragung der Taufe ins Matrikelbuch der Pfarrei dient. Vor allem dient das Taufgespräch dem Kennen lernen der Liturgie der Tauffeier und dem vertieften Erkennen des dabei geschehenden Geheimnisses. Die erfolgte Tauffeier kann vom Pfarramt im Familienstammbuch dokumentiert werden.
Erstkommunion

In der Erstkommunion erfahren Kinder die einladende Gemeinschaft mit Gott.
Volltext anzeigenDie Feier der Erstkommunion wird in unserer Pfarrei üblicherweise mit Kindern der dritten Grundschulklasse durchgeführt. Im Zuge der Vorbereitung darauf empfangen die Kinder auch das Sakrament der Buße zum ersten Mal. Voraussetzung für den Empfang dieser beiden Sakramente ist die empfangene Taufe.
Die Eltern der Drittklässler werden zu zwei Gesprächs- und Informationsabenden eingeladen nach Nittenau eingeladen. Dann können sie ihr Kind schriftlich für den Empfang der beiden Sakramente anmelden.
Die Eltern treffen für ihr Kind, oder besser mit ihrem Kind die Entscheidung: Wir – die Eltern, ich – das Kind, wir möchten die Vorbereitung auf die beiden Sakramente und sind mit dem einverstanden, was dazugehört.
Was gehört dazu? An erster Stelle die Hinführung des Kindes durch ein christliches Leben im Elternhaus, darüber hinaus die regelmäßige Mitfeier der Sonntagsmesse, die Teilnahme am Religionsunterricht in der Schule sowie das Mitmachen bei den Tischrunden. Die Hinführung auf Erstbeichte und Erstkommunion beginnt im Religionsunterricht der Grundschule bereits mit dem Schulanfang.
Für die Feier der Erstkommunion bietet die Pfarrei schlichte liturgische Einheitskleider an, die gegen eine geringfügige Gebühr ausgeliehen werden können. Die Kinder dürfen in ihren Kommunionkleidern noch am Dankgottesdienst, zur ersten Maiandacht und an der Fronleichnamsprozession teilnehmen.
Firmung

Taufe und Firmung gehören eng zusammen. Die Firmung vollendet die Taufe.
Volltext anzeigenZum Empfang des Firmsakramentes werden in unserer Pfarrgemeinde Schüler/innen ab der 5. Klasse zugelassen.
Die Kandidaten für das Firmsakrament werden rechtzeitig eingeladen, sich über den Empfang der Firmung Gedanken zu machen. In der Firmung soll der junge Mensch die Taufe, die ja von seinen Eltern für ihn gewünscht worden ist, bestätigen. Er soll dem von seinen Eltern mit ihm begonnenen Weg zustimmen und ihn nun aus eigenem Willen fortsetzen.
Die Firmung erfolgt gemeinsam mit der Pfarrei Nittenau in der Pfarrkirche in Nittenau. Die Firmungen finden im jährlichen Rhythmus statt.
Wie bei der Taufe ist auch bei der Firmung ein Pate vorgesehen. Es ist sinnvoll, wenn der Taufpate auch die Firmpatenschaft übernimmt. Er soll in jedem Fall das 16. Lebensjahr vollendet haben, soll katholisch und selber gefirmt sein. Er soll nicht Vater oder Mutter des Firmlings sein.
Selbstauskunft Firmpate
Trauung

Die Liebe unter Gottes Segen stellen.
Volltext anzeigenZuständig für die Trauung sind folgende Pfarrämter in der aufgeführten Reihenfolge:
1. Pfarrer der Braut
2. Pfarrer des Bräutigams
3. Pfarrer des künftigen Wohnorts
4. Pfarrer nach freier Wahl
Eine persönliche Bitte:
Legen Sie den Trauungstermin zuerst mit dem Pfarramt fest und planen Sie dann erst weiter. Zwei Trauungen an einem Tag sind für einen Pfarrer zu viel, weil erfahrungsgemäß am Samstag oft noch viele andere Dinge anfallen, wie z.B. Taufen, Beerdigungen.
Wichtig ist:
1. Frühzeitige Terminfestlegung, auch mit dem Pfarrer
2. Besuch eines Brautleutetages oder -Kurses, -Exerzitien
3. Vereinbarung mit dem Pfarrer über den Zeitpunkt des “Brautexamens“ (Besprechung aller mit der Trauung zusammenhängenden Fragen mit Erklärungen und Unterschriften); dabei sind mitzubringen: Teilnahmebescheinigung vom Brautleutetag unf Taufzeugnis, sofern nicht in dieser Pfarrei getauft
4. Eintrag der Trauung in das Familienstammbuch
Vor dem Hochzeitstag
ist es natürlich, dass die “weltlichen“ Hochzeitsvorbereitungen“ viel Zeit, Kraft und auch Geld kosten. Genauso wichtig, ja noch wichtiger ist aber die innere Vorbereitung, die Bereitung des Herzens. Denn mit der Trauung beginnt ein ganz neuer Lebensabschnitt. So sollte rechtzeitig eine Trauungsbeichte (“Brautbeichte“) abgelegt werden. Bei Beichtgesprächen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.
Die Trauzeugen sind meist die Väter, aber auch Verwandte oder Freunde können gewählt werden. Zusammen mit dem Traupriester bezeugen sie durch ihre Unterschrift, dass das Brautpaar das Eheversprechen abgelegt hat. Trauzeugen sind nicht an Konfession oder Geschlecht gebunden.
Mitzubringen zur Trauung ist das Familienstammbuch, die Eheringe und eine Brautkerze, evtl. Rosenkranz, Kreuz.
Der Trauungsgottesdienst
ist meist eingebettet in eine Eucharistiefeier. Die Wünsche der Brautleute werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt: Musikalische Gestaltung, Lesungen, Blumenschmuck. Alle Gäste sind eingeladen, aktiv mitzufeiern und nach entsprechender Vorbereitung (Beichte?) die hl. Kommunion zu empfangen. Das Brautpaar und alle Gäste werden am Kirchenportal begrüßt und dann in die Kirche feierlich geführt. Nach der Ansprache kommt die eigentliche Trauung mit der
Befragung nach der Bereitschaft zur christlichen Ehe
“Bist du hierher gekommen, um nach reiflicher Überlegung und aus freiem Entschluss mit deiner Braut/deinem Bräutigam die Ehe zu schließen?"
"Willst du deine Frau/deinen Mann lieben und achten und ihr/ihm die Treue halten alle Tage ihres/seines Lebens?"
"Seid ihr beide bereit, die Kinder anzunehmen, die Gott euch schenken will, und sie im Geist Christi und seiner Kirche zu erziehen?"
"Seid ihr beide bereit, als christliche Eheleute Mitverantwortung in der Kirche und in der Welt zu übernehmen?“
Vermählungsspruch nach der Ringsegnung
“Vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau/meinen Mann. Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens. - Trag diesen Ring als Zeichen unsrer Liebe und Treue: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Es folgt die Bestätigung der Vermählung durch das Auflegen der Stola um die ineinander gelegten Hände: “Gott der Herr, hat euch als Mann und Frau verbunden. Er ist treu. Er wird zu euch stehen und das Gute, das er begonnen hat, vollenden.“ Nun wird die Brautkerze gesegnet und entzündet. Auf die Fürbitten folgt die Bereitung der Gaben, das Hochgebet, Vater unser und der Friedensgruß, der für die Brautleute besondere Bedeutung hat. Die Kommunion wird in der Regel von den Brautleuten unter den beiden Gestalten des Leibes und Blutes Christi. Am Schluss ist der große Brautsegen und der feierliche Auszug.
Brautleutetage
Die aktuellen Termine für die Brautleutetage im Dekanat Schwandorf finden Sie auf den Internetseiten der Kath. Erwachsenenbildung im Landkreis Schwandorf (KEB).
Krankensalbung

Das Sakrament der Krankensalbung verleiht dem kranken Christen eine besondere Gnade.
Volltext anzeigenKrankenkommunion
In den Tagen der Krankheit mit der Gemeinde und mit Jesus Christus in Verbindung zu bleiben, das ist Sinn und Zweck der Krankenkommunion. Sie kann als Wegzehrung auf dem Sterbebett oder einfach als Krankenkommunion empfangen werden. Dabei wird der Leib Christi vom Pfarrer in die Wohnung des Kranken gebracht und ihm unter Gebet gereicht.
Wünschenswert ist die Bereitstellung von einer oder zwei Kerzen im Krankenzimmer, einer Schale mit Weihwasser und einem Stehkreuz. Diese Gegenstände sollten auf eine passende Tischdecke gestellt werden. Blumen bilden einen geeigneten
Krankensalbung
Schon die Evangelien legen immer wieder Zeugnis davon ab, in welch hohem Maße unser Herr Jesus Christus sich selbst um kranke Menschen in ihrer körperlichen und geistigen Not gesorgt und wie sehr er diese tätige Sorge seinen Gläubigen zur Aufgabe gemacht hat. Am deutlichsten wird dies am Sakrament der Krankensalbung sichtbar.
In diesem Sakrament vertraut die Kirche die Kranken durch die Salbung und das Gebet des Priesters dem Herrn in seinem Leiden und seiner Verherrlichung an, dass er sie aufrichte und rette.
Gespendet werden soll dieses Sakrament den Gläubigen, die sich wegen Krankheit oder Altersschwäche in einem bedrohlich angegriffenen Gesundheitszustand befinden.
Das Sakrament kann auch wiederholt werden, wenn der Kranke nach empfangener Krankensalbung wieder zu Kräften gekommen war, oder wenn, bei Fortdauer derselben Krankheit, eine weitere Verschlechterung eintritt. Auch Kinder sollen die heilige Salbung empfangen, wenn sie soweit zum Vernunftgebrauch gekommen sind, dass sie durch dieses Sakrament Stärkung erfahren können.
Kranken, die das Bewusstsein oder den Vernunftgebrauch verloren haben, ist das Sakrament zu spenden, wenn sie als gläubige Christen wenigstens einschlussweise um dieses Sakrament gebeten haben, als sie noch bei Bewusstsein waren. Ist der Kranke beim Kommen des Priesters schon verstorben, soll der Priester für den Verstorbenen beten, die Salbung aber soll dann nicht mehr vorgenommen werden.
Die Krankensalbung erfolgt im Rahmen eines Wortgottesdienstes. Dabei wird der Kranke auf Stirn und Händen mit geweihtem Öl gesalbt.
Vorzubereiten sind – wie bei der Krankenkommunion – Kerzen, Kreuz, Tischdeckchen und evtl. Blumen, dazu noch ein, zwei Wattebällchen, mit denen der Priester das geweihte Öl von seinen Fingern reiben kann.
Falls der Zustand des Kranken es erlaubt, kann mit der Krankensalbung auch die Krankenkommunion gespendet werden.
Einmal im Monat wird die Krankenkommunion gespendet. Wer gerne daran teilnehmen will, möge sich bei Pfrarrer Adolf Schöls (Tel. 09436/3027930) melden. Die betreffenden Personen werden dann zuvor von uns angerufen und es wird ein Termin vereinbart.
Tod

Wenngleich auch kein Sakrament, so begleitet die Kirche verstorbenen Gläubige auf ihrem letzten Weg.
Volltext anzeigenBitte rufen Sie frühzeitig den Priester, falls Sie für den Sterbenden noch die Krankensalbung wünschen.
Die „Letzte Ölung“ gibt es nicht mehr, eine Salbung von Toten ist in der Sterbeliturgie nicht vorgesehen. Gerne kommt der Priester auch zum Sterbenden, um ihm und den Angehörigen durch das Gebet und die Anteilnahme beizustehen.
Sobald der Tod eingetreten ist, spricht eine/r der Anwesenden ein Gebet. Es ist sinnvoll, dazu eine Kerze zu entzünden, die an das Licht erinnert, das die Dunkelheit des Todes erhellt und unseren auferstandenen Herrn symbolisiert. Auch das Segnen und Besprengen des/der Verstorbenen mit Weihwasser ist als Erinnerung an die Taufe und das ewige Leben angebracht.
Nach Eintritt des Todes muss unverzüglich ein Arzt verständigt werden zur Feststellung des Todes, der Todesart und der Todesursache. Bei Nacht besteht die Verpflichtung, die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen nur dann, wenn Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod vorliegen.
Um der Fürsorge für den/die Verstorbene/n gerecht zu werden, sollten die nächsten Familienangehörigen Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen herstellen und ihm weitgehend die anfallenden Aufgaben übertragen.
Die Angehörigen dürfen aber bei der Ausübung ihres Verfügungsrechts nicht nach Belieben verfahren, sondern nur unter Beachtung der Pietät und des beherrschenden Grundsatzes des Leichenrechts, nämlich des letzten, möglicherweise nur formlos geäußerten Willens des/der Verstorbenen. Andererseits müssen sie nicht überstürzt den/die Tote/n aus dem Haus schaffen.
In unserer Pfarrgemeinde ist es üblich, den Heimgang eines Mitchristen durch das Totengeläut ("Sterbeglocke") mitzuteilen.
Es ist ein guter alter Brauch, dass an den Tagen zwischen dem Sterben und dem Begräbnis mit den Angehörigen, Nachbarn und Bekannten für den/die Verstorbene/n gebetet wird (Sterberosenkranz oder andere Gebetsform).
In diesen Tagen findet in der Regel auch eine Aussegnungsfeier statt, meistens in der Aussegnungshalle. Neben dem Sarg brennt dabei ein Kerzenlicht, ein Gefäß mit Weihwasser wird vor dem Sarg aufgestellt. Meistens schmücken Blumen den Sarg.
Beim Begräbnis erweist die Kirche dem/der Verstorbenen einen Dienst geschwisterlicher Liebe. Sie gedenkt dabei des Todes und der Auferstehung des Herrn und spricht den Trauernden christlichen Trost zu. In einer Ansprache soll das Leben und das Lebenswerk des/der Verstorbenen dankbar gewürdigt werden. Für diesen Zweck ist ein vorausgehendes Gespräch mit dem Pfarrer sinnvoll.
Die Beisetzung darf frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt stattfinden und soll vor Ablauf von 96 Stunden erfolgen. Sofern eine Grabstelle nicht zur Verfügung steht, muss für eine solche gesorgt werden.
Unsere Sorge um die Verstorbenen endet nicht mit der Beerdigung. Es gibt viele Formen, die helfen können, das Gedächtnis an die Heimgegangenen lebendig zu halten.
Es ist ein schöner Brauch, ein Sterbebild drucken zu lassen und an die Teilnehmer des Beerdigungsgottesdienstes verteilen zu lassen. Der Grabstein erinnert an den Namen, an den Geburts- und Sterbetag, und kann mit einem christlichen Symbol Auferstehungshoffnung dokumentieren. Messintentionen, besonders in den ersten sechs Wochen nach dem Tod und zum Jahresgedenken laden zum gemeinsamen Gebet für die Verstorbenen ein.