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Patronatsfamilie

Inhaber des Patronatsrechts über die Pfarrei Fischbach ist die Gräfliche Familie von der Mühle-Eckart.

Als fast eine Ausnahmeerscheinung darf man es bezeichnen, dass bis heute das Besetzungsrecht auf die Pfarrei Fischbach nicht der Bischof von Regensburg sondern die jeweiligen Inhaber der Gutsherrschaft in Fischbach, derzeit die Gräfliche Familie von der Mühle-Eckart auf Leonberg ausüben. 

Bis 1801 waren es die Grafen von Thürheim gewesen. Mit Kaufbrief vom 22. Dezember 1801 veräußerte Friedrich Graf von Thürheim u. a. das Ritterlehensgut Fischbach und Stockenfels an den Grafen Wilhelm Carl von Eckart, dessen Tochter Katharina Eugenie, die Besitznachfolgerin, vermählte sich mit dem französischen General Comte Charles Du Moulin. Seit 1857 darf sich die Familie Graf von der Mühle-Eckart nennen.

Begriffsdefinition Patronatsrecht

Unter einem Kirchenpatronat versteht man allgemein eine Rechtsbeziehung zwischen einer Kirchengemeinde und ihrem Patron. Es wird zwischen belasteten und unbelasteten Patronaten unterschieden. Die belasteten sind dingliche Patronate, die mit dem Eigentum eines Gutes verbunden sind, d.h. Patron ist jeweils der Eigentümer des mit dem Patronat verbundenen Landgutes.

Rechte und Pflichten des Patrons

Zu den Pflichten eines Patrons gehört die Kirchenbaulast am Kirchengebäude und mitunter am Pfarrhaus, oft auch die Besoldung des Pfarrers und anderer Amtsträger der Kirche. Die Rechte sind teils Ehrenrechte, z. B. auf einen beosnderen Sitzplatz in der Kirche und die Erwähnung im Gebet, teils wirkliche Rechte, wie z. B. die Möglichkeit, bei der Wiederbesetzung einer Pfarrei den neuen Pfarrer der kirchlichen Instanz vorzuschlagen (Präsentationsrecht) und das Vetorecht bei der Übernahme des Pfarramts durch eine dem Patron nicht genehme Person ausüben zu können. Außerdem stand dem Kirchherren das Begräbnis in der Kirche zu. Diese Stellung bei historischen Patronaten ist auch in der Gegenwart an zahlreichen Kunstschützen in der Kirche ablesbar.