Die Liebe unter Gottes Segen stellen.

Zuständig für die Trauung sind folgende Pfarrämter in der aufgeführten Reihenfolge:
1. Pfarrer der Braut
2. Pfarrer des Bräutigams
3. Pfarrer des künftigen Wohnorts
4. Pfarrer nach freier Wahl
Bild: Christine Limmer In: Pfarrbriefservice.de