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Trauung

Die Liebe unter Gottes Segen stellen.

Zuständig für die Trauung sind folgende Pfarrämter in der aufgeführten Reihenfolge:

1. Pfarrer der Braut

2. Pfarrer des Bräutigams

3. Pfarrer des künftigen Wohnorts

4. Pfarrer nach freier Wahl

Bild: Christine Limmer In: Pfarrbriefservice.de