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Tod

Wenngleich auch kein Sakrament, so begleitet die Kirche verstorbenen Gläubige auf ihrem letzten Weg.

Bitte rufen Sie frühzeitig den Priester, falls Sie für den Sterbenden noch die Krankensalbung wünschen. 

Die „Letzte Ölung“ gibt es nicht mehr, eine Salbung von Toten ist in der Sterbeliturgie nicht vorgesehen. Gerne kommt der Priester auch zum Sterbenden, um ihm und den Angehörigen durch das Gebet und die Anteilnahme beizustehen.

Sobald der Tod eingetreten ist, spricht eine/r der Anwesenden ein Gebet. Es ist sinnvoll, dazu eine Kerze zu entzünden, die an das Licht erinnert, das die Dunkelheit des Todes erhellt und unseren auferstandenen Herrn symbolisiert. Auch das Segnen und Besprengen des/der Verstorbenen mit Weihwasser ist als Erinnerung an die Taufe und das ewige Leben angebracht.

Nach Eintritt des Todes muss unverzüglich ein Arzt verständigt werden zur Feststellung des Todes, der Todesart und der Todesursache. Bei Nacht besteht die Verpflichtung, die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen nur dann, wenn Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod vorliegen.

Um der Fürsorge für den/die Verstorbene/n gerecht zu werden, sollten die nächsten Familienangehörigen Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen herstellen und ihm weitgehend die anfallenden Aufgaben übertragen. 

Die Angehörigen dürfen aber bei der Ausübung ihres Verfügungsrechts nicht nach Belieben verfahren, sondern nur unter Beachtung der Pietät und des beherrschenden Grundsatzes des Leichenrechts, nämlich des letzten, möglicherweise nur formlos geäußerten Willens des/der Verstorbenen. Andererseits müssen sie nicht überstürzt den/die Tote/n aus dem Haus schaffen.

In unserer Pfarrgemeinde ist es üblich, den Heimgang eines Mitchristen durch das Totengeläut ("Sterbeglocke") mitzuteilen.

Es ist ein guter alter Brauch, dass an den Tagen zwischen dem Sterben und dem Begräbnis mit den Angehörigen, Nachbarn und Bekannten für den/die Verstorbene/n gebetet wird (Sterberosenkranz oder andere Gebetsform). 

In diesen Tagen findet in der Regel auch eine Aussegnungsfeier statt, meistens in der Aussegnungshalle. Neben dem Sarg brennt dabei ein Kerzenlicht, ein Gefäß mit Weihwasser wird vor dem Sarg aufgestellt. Meistens schmücken Blumen den Sarg. 

Beim Begräbnis erweist die Kirche dem/der Verstorbenen einen Dienst geschwisterlicher Liebe. Sie gedenkt dabei des Todes und der Auferstehung des Herrn und spricht den Trauernden christlichen Trost zu. In einer Ansprache soll das Leben und das Lebenswerk des/der Verstorbenen dankbar gewürdigt werden. Für diesen Zweck ist ein vorausgehendes Gespräch mit dem Pfarrer sinnvoll. 

Die Beisetzung darf frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt stattfinden und soll vor Ablauf von 96 Stunden erfolgen. Sofern eine Grabstelle nicht zur Verfügung steht, muss für eine solche gesorgt werden.

Unsere Sorge um die Verstorbenen endet nicht mit der Beerdigung. Es gibt viele Formen, die helfen können, das Gedächtnis an die Heimgegangenen lebendig zu halten. 

Es ist ein schöner Brauch, ein Sterbebild drucken zu lassen und an die Teilnehmer des Beerdigungsgottesdienstes verteilen zu lassen. Der Grabstein erinnert an den Namen, an den Geburts- und Sterbetag, und kann mit einem christlichen Symbol Auferstehungshoffnung dokumentieren. Messintentionen, besonders in den ersten sechs Wochen nach dem Tod und zum Jahresgedenken laden zum gemeinsamen Gebet für die Verstorbenen ein.