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Firmung

Taufe und Firmung gehören eng zusammen. Die Firmung vollendet die Taufe.

Zum Empfang des Firmsakramentes werden in unserer Pfarrgemeinde Schüler/innen ab der 5. Klasse zugelassen.

Die Kandidaten für das Firmsakrament werden rechtzeitig eingeladen, sich über den Empfang der Firmung Gedanken zu machen. In der Firmung soll der junge Mensch die Taufe, die ja von seinen Eltern für ihn gewünscht worden ist, bestätigen. Er soll dem von seinen Eltern mit ihm begonnenen Weg zustimmen und ihn nun aus eigenem Willen fortsetzen.

Die Firmung erfolgt gemeinsam mit der Pfarrei Nittenau in der Pfarrkirche in Nittenau. Die Firmungen finden im jährlichen Rhythmus statt. 

Wie bei der Taufe ist auch bei der Firmung ein Pate vorgesehen. Es ist sinnvoll, wenn der Taufpate auch die Firmpatenschaft übernimmt. Er soll in jedem Fall das 16. Lebensjahr vollendet haben, soll katholisch und selber gefirmt sein. Er soll nicht Vater oder Mutter des Firmlings sein.

Selbstauskunft Firmpate

Selbstauskunft Firmpate